Clever gespart mit Einlegerwohnung
Wer sich seinen Traum vom eigenen Haus erfüllt, wird seit einigen Jahren nicht mehr vom Staat gefördert. Es gibt keine Eigenheimzulage mehr, die Förderungen nach § 10 e Einkommensteuergesetz noch länger nicht mehr. Es scheint so, als hätte der Staat sein Interesse verloren, den Bau von Eigenheimen zu fördern.
Das ist jedoch nicht ganz so. Wer das neue Heim etwas größer baut und eine Einliegerwohnung vorsieht, der kann weiterhin Steuern sparen. Allerdings sind die Anforderungen an eine solche separate Wohnung sehr hoch. Das wichtigste Kriterium ist, dass sie abgeschlossen sein muss.
Sie muss einen eigenen Eingang haben. Und natürlich über die notwendigen Merkmale einer Wohnung verfügen wie Wasseranschluss, Strom, Türen und eine Küche. Und natürlich auch Fenster. Ob diese auf dem Dachboden oder im Keller des Hauses ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist der vom Eingang des Haupthauses unabhängige Eingang.
Vermietetes Eigentum
Ist eine solche Wohnung vorhanden, ist sie prinzipiell zum Vermieten geeignet. Und eine vermietete Eigentumswohnung bringt steuerliche Vorteile. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass alle Bau-, Errichtung- oder Anschaffungskosten des Hauses, bezogen auf die Quadratmeter der vermieteten Wohnung, steuerlich als Ausgaben geltend gemacht werden können. Das gleiche gilt für die laufenden Ausgaben wie Grundsteuer, Strom, Wasser, Abwasser, Heizung usw.
Die Errichtungs- oder Anschaffungskosten des vermieteten Objekts werden degressiv mit 2 % pro Jahr abgeschrieben. Wobei für die Ermittlung der Kosten, mindestens im 1. Jahr, unbedingt ein Steuerberater zurate gezogen werden sollte. Denn es kann entscheidend sein, welche Kosten der Errichtung, der Sanierung oder Renovierung geltend gemacht werden können.
Der Vermieter einer Eigentumswohnung
Auch wenn sie sich im eigenen Haus befindet, kann die steuerlichen Einsparmöglichkeiten nur dann nutzen, wenn er eine Einkommensteuererklärung abgibt. Dies muss er auch. Im Rahmen dieser füllt er die Anlage V aus. Hier trägt er gewissenhaft die Kosten des vermieteten Objekts ein und die Einnahmen. Durch die Differenz ist ein Steuerspareffekt möglich.
Inwieweit sich nur wegen eines Steuerspareffektes der Bau einer Einliegerwohnung lohnt, sollte unbedingt vor Beginn der Aktion durchgerechnet werden. Denn um Steuern sparen zu können, müssen erst Steuerzahlungen anfallen. Das Vergessen viele, die sich von cleveren Steuerberatern ein Steuersparmodell aufschwatzen lassen.