Aufmerksamkeit beim Immobilienkauf
Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, hat über viele Jahre eine finanzielle Bindung. Im Kaufvertrag sollte vorab jedes Detail exakt geprüft werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Es klingt einfach, die Traumimmobilie aussuchen, einen Notar auswählen und den Kaufvertrag unterschreiben und fertig ist der perfekte Hauskauf. Doch Achtung, ein Immobilienkauf ist eine vertragliche Bindung.
Aus diesem Grund sollte der Käufer den Vertrag ganz genau überprüfen, denn ein Haus ist eine große Anschaffung. Zudem muss darauf geachtet werden, dass der vertrag immer notariell beglaubigt werden muss, um rechtsgültig zu sein. Bei einem Neubau muss ein Vertrag zudem alle Bauleistungen und Sonderleistungen enthalten und mit den dazugehörigen tatsächlichen Kosten aufgelistet sein. Floskeln, wie „schlüsselfertig“ oder „bezugsfertig“ müssen exakt geprüft werden.
Wichtige Punkte im Kaufvertrag
Die exakte Beschreibung des Kaufobjektes ist sehr wichtig. Diese geschieht durch die eingetragenen Angaben im Grundbuch, die vom Notar überprüft werden. Ebenfalls eine explizite Beschreibung des Grundstückes auf dem das Haus steht, sowie die Lage und die Innenausstattung müssen im Vertrag stehen. Darüber hinaus müssen im Kaufvertrag die im Grundbuch eingetragenen Besitzer, sowie Grundschulden und eventuelle Pfandrechte Dritter erwähnt sein. Zusätzlich muss der Vertrag den Preis der Immobilie enthalten und den Preis des Grundstückes, wie auch die Fristen, in denen die Zahlungen fällig sind.
Damit sich Käufer und Verkäufer bei dem Hausverkauf absichern können, besteht die Möglichkeit, dass der Notar den Vertrag so gestaltet, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann zahlt, wenn sein Kaufrecht genügend abgesichert ist.
Termine, Zahlungsfristen und Mängel
Der Übergabezeitpunkt des Hauses oder der Wohnung sollte unbedingt im Kaufvertrag stehen. Dies ist sehr wichtig, denn ab diesem Zeitpunkt muss sich der Käufer gegen Gefahren und Schäden versichern. Die Versicherung haftet, wenn zum Beispiel ein Baum vom eigenen Grundstück auf die Straße stürzt. Damit der Käufer auf der sicheren Seite ist, sollte eine Klausel für unsichtbare Mängel im Kaufvertrag untergebracht werden. Oftmals werden sanierungsbedürftige Bauteile, oder vorhandene Schwämme erst viel später entdeckt. Einige Verträge beinhalten einen vereinbarten Ausschluss, sodass der Käufer später keine Gewährleistungsansprüche bei Mängeln geltend machen kann. Bestandsimmobilien sollten vor Vertragsabschluss mit einem Gutachter besichtigt werden.